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Ein Mehrwertdienst (engl. value added service) ist in der öffentlichen Telekommunikation ein Dienst, der auf einem Basisdienst beruht, zusätzliche Leistungen bietet und dadurch auch eine zusätzliche Einnahmequelle bieten kann. Das Aufkommen der Mehrwertdienste wurde von einem stärkeren Einsatz von Audiotex begleitet.
Eine Servicerufnummer ist ein Dienst des Intelligenten Netzes (IN). Für Servicerufnummern verwendete Dienstekennzahlen sind:
Ein Teil der anfallenden Gebühren wird bei einigen Dienstekennzahlen dem Angerufenen, meist ein Informations- oder Unterhaltungsanbieter, gutgeschrieben.
Ehemals bekannte, jedoch nicht mehr verwendete Dienstekennzahlen sind:
Die Informations- und Unterhaltungsangebote sind sehr vielseitig: Vom deutschen Wetterdienst oder den aktuellen Börsenkursen bis zu Telefonsex wird fast alles angeboten. Auch im Internet wird diese Form der variablen Abrechnung genutzt. Teils legal und bequem bei wahlweisem Internetzugang, teils durch sogenannte Dialer, die sich widerrechtlich einwählen können oder dem Opfer einen sehr günstigen Tarif vortäuschen und unverhältnismäßig hohe Telefonrechnungen schaffen können.
Die Vorwahl 0190 hatte sich vor allem durch Erotikdienste einen Namen gemacht. Viele Dialer stellten über ein Modem oder eine ISDN-Leitung die Verbindung zum DialIn-Server her. Von hier erhielt der User nun den Inhalt der Website. Brach die Verbindung ab, konnte keine Seite mehr geladen werden.
Telefongesellschaften benutzten die 0190-0 als „Billigvorwahl“, um über sie Gespräche per Call-by-Call zu ermöglichen (siehe auch Teltarif.de).
0190-Rufnummern wurden nur bis zum 1. April 2003 vergeben, konnten aber noch bis zum 31. Dezember 2005 genutzt werden. Die „Nachfolger“ sind 09001, 09003, 09005 und 09009 - hier kann der Betreiber auch einen sehr hohen, einmaligen Betrag erhalten und über die Telefonrechnung des Anrufers abrechnen lassen. Beispielsweise kann durch diese Methode ein Code abgerufen werden, den man telefonisch erhält und dann zum Download einer kostenpflichtigen Software verwenden kann.
Häufig werden Verbraucher durch unaufgeforderte Zusendungen von Fax, SMS, E-Mail etc. oder Anruf (insbesondere mittels so genannter Lockanrufe) animiert, kostenpflichtige Nummern zu wählen bzw. zurückzurufen, oder Nummern werden durch Dialer automatisch angewählt. Seit dem 15. August 2003 ist es Aufgabe der Bundesnetzagentur, gegen Missbrauch vorzugehen. Die Bundesnetzagentur kann missbräuchlich genutzte Rufnummern sperren, Rechnungslegung und Inkasso untersagen und Bußgelder verhängen. Allerdings gelingt es der Behörde mit diesem Instrumentarium bisher nicht, Missbrauch vollständig zu unterbinden. Bei Sperrung einer Rufnummer können die Betreiber beispielsweise einfach auf andere Nummern ausweichen.
Bei missbräuchlicher Nutzung versuchen die Anbieter oft zu verschleiern, dass es sich um Mehrwertdienst-Rufnummern handelt, indem beispielsweise eine Call-by-call-(Billig-)Vorwahlnummer vorangestellt und die Zahlenreihe so gruppiert wird, dass der Laie nicht auf den ersten Blick sehen kann, dass es sich um eine 0900er-Rufnummer handelt. Wenn zudem gegen die Preisangabepflicht verstoßen wird, entsteht jedoch kein Zahlungsanspruch gegen den Anrufer. Häufig werden auch andere Servicerufnummern wie 0137-Telewahl oder Telefonauskunftsnummern für kostenpflichtige Unterhaltungsangebote missbraucht, um die für 0900er-Nummern geltenden Schutzmaßnahmen zu umgehen.
Häufig werden 0900er-Nummern auch per Telefon-Spam beworben, indem dem Angerufenen per automatischer Ansage erklärt wird, dass er einen Geldpreis gewonnen habe, den er telefonisch abrufen müsse.
Kategorie:Telekommunikation Kategorie:Vermittlungstechnik