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Zum Individualverkehr (Akronym IV) zählen im Verkehrswesen der nichtmotorisierte Individualverkehr (Fußgänger, Radfahrer) und der motorisierte Individualverkehr (Pkw, Motorrad). Im Gegensatz zum öffentlichen Verkehr (Öffentlicher Personennahverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Schienenpersonenfernverkehr, Flugverkehr) benutzt beim Individualverkehr der Einzelne ein ihm zur Verfügung stehendes Verkehrsmittel (Auto, Fahrrad, Motorrad) bzw. er geht zu Fuß, wobei er im wesentlichen frei über Zeiten und Wege entscheiden kann (englisch choice rider). Es besteht keine gewerbsmäßige Verwertung des Verkehrsprozesses sowie keine prozessbezogene Durchführungsvorschrift (z. B. Fahrplan, Entgelt, Betriebsmodus etc.), wie es im ÖV üblich ist. Ist der Reisende in irgendeiner Weise in seiner Entscheidung abhängig (z. B. als Mitfahrer) wird dieser als captive rider bezeichnet.