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Unter Grundversorgung versteht man das Zurverfügungstellen von wichtiger Infrastruktur und wichtiger Dienstleistungen (Universaldienst) für die gesamte Bevölkerung zu einem angemessenen Preis - auch in benachteiligten Gebieten (etwa in Bezug auf die Bevölkerungsdichte oder die Topographie), wo sich dies nach rein betriebswirtschaftlichen Kriterien für die Anbieter beziehungsweise für den Staat nicht lohnen würde.